Richtig, viele Bürger haben massive Bedenken und Sorgen, wenn es um den Bau eines Windparks direkt vor ihrer Haustür geht.

Aus Sicht des von der Marktgemeinde bestellten Referenten – ein Planer und Projektierer einer Windkraftfirma aus Regensburg- mögen diese Bedenken kein Grund zur Sorge oder wissenschaftlich nicht bewiesen sein. Sie sollen vor allem keinen Grund zur Einschränkung des Ausbaus der Windkraft darstellen. Er warnt vor gefährlichen Halbwahrheiten, referiert aber nur über den halben Teil der Wahrheit, der seinen beruflichen Ansichten eben entgegen kommt.

Ganz anders sehen das die betroffenen Bürger, die vom Windpark unmittelbar betroffen sein werden. Für sie werden die aufgelisteten Sorgen und Belastungen durchaus real werden und für lange Zeit nicht mehr abwendbar sein! Die Beeinträchtigungen durch Schall und Infraschall, Schattenwurf und die notwendige Befeuerung der Anlagen sind ja keine neuen Erfindungen der Kohlberger Bürger. Dass die Immobilienpreise beeinflusst werden, stellen auch die Makler inzwischen nicht mehr in Abrede. Und dass eine solche Industrieanlage einen drastischen Eingriff in die Natur darstellt, kann man an vielen bereits errichteten Anlagen sehen.

Der Marktgemeinderat die Verpflichtung, die Bürger – und sich selbst! – umfassend und objektiv über die Folgen der Errichtung eines Windparks zu informieren und aufzuklären. Die Argumente, die nach Meinung der Befürworter für die Anlagen sprechen, sind ja schon vorgetragen worden. Es fehlt also noch die andere Seite der Medaille, um wirklich objektiv aufzuklären!

Der Gesetzgeber in Bayern hat ja auf all diese Einwände durchaus bewusst reagiert und mit der 10-H-Regelung ein Steuerungselement geschaffen, das die Bürger vor einem möglichst großen Teil der Auswirkungen dieser Windindustrieflächen schützen soll. Allein das ist ja auch die Forderung der betroffenen Bürger vor Ort: Gleiches Recht für alle Bürger – der Marktgemeinderat soll diese gesetzliche Regelung konsequent umsetzen, um allen Bürgern seiner Gemeinde den gleichen Mindestschutz zukommen zu lassen.

Die Windkraftanlagen haben sich den Bedürfnissen der Menschen und der Natur anzupassen und die bestehenden Gesetze sind dabei einzuhalten. Wenn das zur Folge hat, dass ein Windpark nicht gebaut werden kann, dann ist das eben so. Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben auf das Wohl und die Rechte aller Bürger zu achten, wenn sie Entscheidungen von der Tragweite und der Zeitdauer treffen. Alle anderen Interessen und Forderungen politscher oder finanzieller Natur müssen dabei hinten anstehen. Es kann dabei nicht angehen, dass Nutzen und Lasten bei einem solchen Projekt so eklatant einseitig verteilt werden, denn sonst ignoriert man bewusst die Grundsätze eines solidarischen Zusammenlebens. Die energiepolitische Zukunft unseres Landes wird nicht durch den geplanten Windpark in Kohlberg entschieden, die Zukunft unserer kleinen Gemeinde hängt aber ganz entschieden von den zu treffenden Entscheidungen ab!

 

Fischer Erwin

92702 Kohlberg